Stationär


Video ansehen: Stationär in der KSM Zurzach

Untersuchungen und Behandlungen von Schlafstörungen werden grösstenteils ambulant oder während einer Nacht im Schlaflabor durchgeführt. Führen diese Massnahmen nicht zum Erfolg oder ergeben die ambulanten diagnostischen Abklärungen, dass eine ambulante Behandlung nicht möglich ist, bieten wir als einzige Klinik in der Schweiz die Möglichkeit, die Diagnostik und/oder die Therapie im stationären Rahmen zu vertiefen.
 

 


 

 

Wann ist ein stationärer Aufenthalt sinnvoll?

Wenn ...

  • eine ambulante Therapie den Schlaf ohne erfassbare Gründe nur ungenügend verbessert.

  • ein Schlafmittelentzug ambulant nicht möglich ist.

  • die Belastung im Alltag Verhaltensänderungen nicht zulassen.

  • die Erschöpfung zu gross ist um die Behandlung durchzuführen.

  • sich die Folgen der Schlafstörung in einer Funktionsunfähigkeit im Alltag äussern.

  • gleichzeitig mehrere Schlafstörungen vorhanden sind, z.B. Apnoe und das Restless Legs Syndrom.

  • beim Restless Legs Syndrom die medikamentöse Behandlung nur ungenügend wirkt oder bei einer Medikamentenumstellung oder -unverträglichkeit.

  • verschiedene Krankheiten bestehen, deren Auswirkungen auf das Befinden, insbesondere auf den Schlaf, nicht auseinandergehalten werden können (differentialdiagnostische Klärung).

  • eine ausgeprägte Schlaf-Wach-Rhythmusstörung vorliegt.

  • neurologische Erkrankungen die Schlafstörungen hervorrufen.

  • gleichzeitig mehrere Störungen für die Schlafprobleme verantwortlich sind.

  • psychische Faktoren wie Angst oder depressive Stimmung das Umsetzen der Therapie verhindern.

  • Schlafprobleme mit psychischen oder psychiatrischen Störungen trotz Behandlung der Grunderkrankung weiter bestehen.

  • die Schlafstörung eine Krisenintervention erfordert.

  • die Behandlung eines Apnoesyndroms vom Patienten nicht durchgeführt werden kann und es unklar ist weshalb.

 

 

Anmeldung
Patienten können sich selber oder über ihren Hausarzt oder einen zuweisenden Arzt anmelden.

Anmeldeformular für Patienten

Anmeldeformular für Ärzte
 

 

 

Kostendeckung
Erweist sich eine stationäre Behandlung als nötig, holt die KSM vor dem Klinikeintritt bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache ein. Patienten sollten in ihrer Versicherungspolice den Zusatz "Spitalaufenthalt ganze Schweiz" eingeschlossen haben.

 

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Klinik für Schlafmedizin Zurzach, Badstrasse 33, CH-5330 Bad Zurzach
Tel. +41 (0) 56 269 60 20, Fax +41 (0) 56 269 60 39, E-Mail
Klinik für Schlafmedizin Luzern, St. Anna-Strasse 32, CH-6006 Luzern
Tel. +41 (0) 41 208 31 01, Fax +41 (0) 41 208 31 12, E-Mail