Bad Zurzach*:
In der Klinik in Bad Zurzach können sich Patienten selber anmelden – vorausgesetzt, sie verfügen über eine freie Arztwahl in der Grundversicherung.
Haben sie jedoch ein spezielles Modell gewählt (z.B. Hausarzt-Modell oder HMO-Modell etc.), brauchen sie eine Arzt-Zuweisung.
Luzern*:
In der Klinik in Luzern kann sich der Patient nicht selber anmelden. Er muss durch seinen Haus- oder Facharzt eingewiesen werden.
*Dieser Unterschied wird durch die verschiedenen, kantonalen Richtlinien generiert.
In einem ersten, ambulanten Gespräch wird abgeklärt, welche Behandlungsmöglichkeiten am sinnvollsten sind.
Bei langjährigen Schlafstörungen mit erfolglosen, ambulanten Behandlungen kann ein stationärer Aufenthalt nach einem Erstgespräch in Erwägung gezogen werden.
Ein stationärer Aufenthalt dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. In gewissen Fällen kann er aber auch kürzer ausfallen.
Nein. Eine ambulante Behandlung wird immer über die Grundversicherung abgerechnet. Wichtig dabei ist die korrekte Anmeldung (siehe erste Frage)
Nein.
Bei Einwohner aus dem Kanton Aargau reicht eine allgemeine Grundversicherung. Vorgängig wird immer eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse eingeholt.
Einwohner aus allen anderen Kantonen benötigen eine Spitalzusatz-Versicherung (minimum allgemein, ganze Schweiz)
Auch halbprivat und privat Versicherte benötigen eine Kostengutsprache für den stationären Aufenthalt.
In der Regel kann ein Patient, nachdem der gemeinsame Entscheid für einen stationären Aufenthalt getroffen wurde, ohne lange Wartefrist (max. 2 -3 Wochen) eintreten. Vorausgesetzt, die Kostengutsprache der Krankenkasse liegt vor.
In der Regel sollte ein Termin innerhalb ein bis zwei Wochen möglich sein.